Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 1. April 2026 kommuniziert, dass der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und damit die Abschaffung des Eigenmietwertes auf den 1. Januar 2029 erfolgt. Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Bundesrates vom 1. April 2026.
Für den HEV Schweiz ist diese Verzögerung nicht nachvollziehbar und der Verband hat den Bundesrat aufgefordert, die Umsetzung bereits auf den 1. Januar 2028 vorzunehmen. Der HEV Schweiz wird über die weitere Entwicklung informieren.
Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des HEV Schweiz vom 1. April 2026.
Am 28. September 2025 haben 57.73% der schweizerischen Stimmbevölkerung und 16.5 Kantone die Vorlage zur kantonalen Kompetenz für eine Zweitliegenschaftssteuer und damit die gekoppelte Vorlage zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung gutgeheissen!
Die wichtigste Frage für alle Wohneigentümer wird nun sein, ab wann der Eigenmietwert nun final der Geschichte angehört. Zum aktuellen Zeitpunkt ist das noch offen, die nächsten Monate werden hier Klarheit bringen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) wird den Kantonen nun Übergangsfristen setzen, innert denen die kantonale Gesetzgebung angepasst werden muss. Gemäss Nachfrage bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und nach der Medienkonferenz des Bundesrates vom 28. September 2025 (abrufbar unter Volksabstimmung vom 28. September 2025) dürfte der 1.1.2028 ein (frühestmögliches) realistisches Datum sein. Bis dahin muss der Eigenmietwert weiterhin als Einkommen versteuert werden, gleichzeitig können bis dann aber auch die bestehenden Abzugsmöglichkeiten noch genutzt werden.
Weitere Infos zur Abstimmung erhalten Sie in der Medienmitteilung vom 28. September 2025. Detaillierte Kennzahlen zu der Abstimmung finden Sie hier.