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Vernehmlassung zur Umsetzung des BG über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen

07.05.2024

Das Parlament hat am 29. September 2023 im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, welches der HEV Schweiz stets unterstützte, das Stromversorgungsgesetz und das Energiegesetz geändert. Die vorliegende Vernehmlassung dient der Umsetzung des Gesetzes auf Verordnungsstufe – sollte dieses in der Abstimmung vom 9. Juni 2024 angenommen werden.

Position HEV Schweiz

Der HEV begrüsst es, dass künftig in der Grundversorgung bestimmte Mindestmengen an erneuerbarer Inlandproduktion abzusetzen sind. Statt lediglich entsprechender Herkunftsnachweise erhalten so Endverbraucher einen Mindestanteil an erneuerbarem Strom. Erfreulich ist im Zusammenhang mit der Netztarifierung, dass flexible Endverbraucher stärkere Anreize erhalten, ihren Strombezug an der Netzbelastung auszurichten und damit das Stromnetz zu entlasten. Mit der Möglichkeit lokale Elektrizitätsgemeinschaften zu schaffen, werden die bestehenden Möglichkeiten eines ZEV erweitert, was wiederum den Zubau von Photovoltaik fördert. Mit der nationalen Datenplattform für den Austausch energiewirtschaftlicher Daten wird auch Hauseigentümern als Endverbraucher der Zugang zu ihren Daten erleichtert, was im Prozess der digitalen Transformation des Stromsystems unerlässlich ist.

Der HEV Schweiz unterstützt den vom Bundesrat unterbreiteten Entwurf und nimmt im Rahmen der Vernehmlassung nur zu Punkten im Gebäudebereich mit spezifischem Bezug und Auswirkungen auf die Immobilieneigentümer Stellung, insbesondere zu den Änderungen der Energieförderverordnung (EnFV), der Energieverordnung (EnV), sowie der Strom-versorgungsverordnung (StromVV).