Noch in diesem Jahr wird die Bevölkerung über unsere Initiative für einen fairen Kompromiss bei der Mehrwertabgabe abstimmen. Gerade deshalb ist Zurückhaltung angezeigt. Wer jetzt vorprescht riskiert, den laufenden demokratischen Prozess zu unterlaufen und unnötige Unsicherheit zu schaffen.
Seit der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes ist die Mehrwertabgabe nur noch bei Neueinzonungen zwingend. Für Um- und Aufzonungen besteht keine bundesrechtliche Pflicht mehr. Damit ist eine Situation entstanden, in der nicht alles abschliessend geregelt ist und bewusst eine politische Klärung ansteht. Genau in solchen Übergangsphasen braucht es Augenmass. Eine rechtliche Lücke aus einem Bundesgerichtsurteil ist keine Einladung zum Durchregieren, sondern ein Auftrag, saubere Regeln demokratisch zu klären.
Besonders heikel wird es dort, wo zentrale Fragen nicht im Reglement selbst festgelegt werden, sondern auf Verordnungsstufe ausgelagert werden sollen. Gerade bei Eingriffen in die Eigentumsgarantie sind Transparenz, klare Berechnungsgrundlagen und demokratische Kontrolle entscheidend. Nur so entsteht Vertrauen und Planbarkeit für Eigentümerinnen und Eigentümer ebenso wie für Investitionen in die Innenentwicklung.
Der HEV Baselland setzt sich deshalb für klare Regeln, begrenzte Abgaben und Rechtssicherheit ein. Dort, wo durch Neueinzonungen tatsächlich grosse Mehrwerte entstehen, soll eine Abgabe greifen können. Bei Aufzonungen hingegen führt sie oft zu viel KleinKlein, hoher Bürokratie und wenig finanzieller Substanz im Einzelfall. Vor allem aber wirkt sie dem Ziel der Verdichtung entgegen und verteuert am Ende das Wohnen.
Bis die Bevölkerung entschieden hat, wäre es richtig, kommunale Alleingänge zu sistieren. Ein fairer Kompromiss entsteht nicht durch Fakten, sondern durch demokratische Legitimation und verlässliche Regeln.

