Hier setzt Mitte-Landrat Pascal Ryf an. Sein Anliegen ist im Kern einfach: Wer ein Baugesuch nach geltendem Recht einreicht, soll sich darauf verlassen können, dass dieses Recht auch für das Verfahren massgebend bleibt. Heute ist das im Baselbiet nicht automatisch der Fall. Ändert sich während eines laufenden Verfahrens die Gesetzgebung, kann es sein, dass ein ursprünglich rechtskonformes Projekt plötzlich angepasst werden muss – oder im Extremfall gar nicht mehr bewilligungsfähig ist.
Gerade grössere Bauprojekte entstehen nicht innert weniger Wochen. Oft stehen jahrelange Planung, hohe Investitionen und komplexe Finanzierungen dahinter. Wer Wohnraum schaffen oder in sein Eigentum investieren will, braucht berechenbare Rahmenbedingungen. Genau diese Berechenbarkeit kann das Baselbiet zurzeit nicht bieten – und das muss rasch korrigiert werden.
Die Folgen sind gravierend: Verfahren werden länger, Projekte teurer und Investitionen riskanter. Gleichzeitig entstehen Fehlanreize. Wer ein Projekt verhindern will, kann versuchen, Verfahren möglichst lange hinauszuzögern – in der Hoffnung, dass zwischenzeitlich neue Vorschriften in Kraft treten oder Projekte ganz aufgegeben werden. Damit wird Rechtsunsicherheit plötzlich zum politischen Instrument.
Für einen Wirtschafts- und Lebensraum wie Basel-Landschaft ist das ein klarer Standortnachteil. Denn investiert und gebaut wird dort, wo Verfahren verlässlich, planbar und effizient sind. Wenn der Eindruck entsteht, dass Projekte selbst nach jahrelanger Planung jederzeit an neuen Vorschriften scheitern können, weichen Investitionen und dringend benötigte Bauprojekte aus. Andere Kantone haben das längst erkannt.
So gewichten etwa Bern oder Luzern die Planungssicherheit deutlich stärker. Will sich das Baselbiet entwickeln und dringend benötigten Wohnraum schaffen, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen, damit weiterhin investiert, gebaut und Wohnraum geschaffen wird.

